Schon in der Antike war sie unverzichtbar. Im Mittelalter wurde sie von der Kirche verpflichtet. Heute ist ist sie oftmals ihr eigener Herr. Hebammen gibt es schon seit tausenden von Jahren. Heute – genau so wichtig wie damals – beanspruchen viele schwangere Frauen Hebammenleistungen. Doch wie viel Beratung wird von der Krankenkasse bezahlt?
Reguläre Leistungen
Wenn während der Schwangerschaft Fragen aufkommen, die nicht durch einen der Vorkurse beantwortet werden können, ist das Gespräch mit einer Hebamme die beste Alternative. Die Kosten dafür werden von Krankenkassen wie der BIG gezahlt und gelten als Standardversorgung jeder schwangeren Frau. Zu den Hebammenleistungen, die ihr vor der Geburt in Anspruch nehmen könnt, zählen außerdem die Schwangerschaftsvorsorge, die ab der Ausstellung eines Mutterpasses beginnt, die Beratung bei Fragen, das Vorgespräch zur Geburt und natürlich die Hilfeleistung bei Beschwerden und Wehen. Wenn der große Tag gekommen ist, betreut euch die Hebamme eures Vertrauens während der Geburt, sowie in der folgenden Zeit im sogenannten Wochenbett. Solltet ihr während der Stillzeit noch Fragen haben, könnt ihr euch auch an eure Hebamme wenden.
Besondere Leistungen
Um sich in der Schwangerschaft besonders umsorgt zu fühlen, könnt ihr die Rufbereitschaft einer freiberuflichen Hebamme eurer Wahl in Anspruch nehmen. So habt ihr die Sicherheit, die vor allem in den letzten Schwangerschaftswochen nötig ist. Diese Hebamme steht euch so auf Abruf 24 Stunden am Tag zur Verfügung und besucht euch, um euch zu betreuen und eure Fragen zu beantworten. Die Rufbereitschaft ist eine Sonderleistung von BIG direkt gesund und wird nicht von allen Krankenkassen übernommen. Wollt ihr sie in Anspruch nehmen, zahlt ihr die Rechnung der Hebamme zunächst selbst, um sie dann der BIG direkt vorzulegen.
Mit besonderen Hebammenleistungen, wie der Rufbereitschaft, könnt ihr euch noch ein bisschen sicherer und entspannter in der aufregenden Zeit vor der Geburt fühlen.
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